Juristische Dokumente mit den gesetzlich vorgeschriebenen Beglaubigungen
Übersetzer, die bei uns beglaubigte (bzw. bestätigte) Übersetzungen erstellen, sind öffentlich bestellte vereidigte, beeidigte oder ermächtigte Übersetzer und ordnungsgemäß in die Sachverständigenliste (Italien) bzw. Gerichtsdolmetscherliste (Deutschland) eingetragen. Wir sind daher berechtigt, beglaubigte Dokumente anzufertigen.
Jedes Jahr liefern wir Beglaubigungen und legalisierte Übersetzungen für Hunderte von Kunden. Um diesen Service schneller und effizienter zu machen, haben wir eigens ein Büro in der Provinzhauptstadt Fermo eingerichtet, das ausschließlich für beglaubigte Übersetzungen zuständig ist.
Aufgrund der Zertifizierung nach UNI EN 15038:2006 können wir garantieren, dass der Übersetzungsprozess professionell und gemäß dem internationalen Qualitätsstandard für Übersetzungsdienstleister durchgeführt wird.
Das Büro in Fermo wurde eigens für die Zertifizierung und Beglaubigung von Übersetzungen eingerichtet, dadurch garantieren wir einen schnellen und hochwertigen Service.
Leistungen
Rechtliche Informationen und Datenschutzerklärung
Vertrieb D-A-CH
Ihr Ansprechpartner:
Daniel Stasi